Beteiligung des Betriebsrates bei Umstrukturierung
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind die gesetzlich verankerten Rechte, die dem Betriebsrat in Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer des Betriebs betreffen, eine Beteiligung an Entscheidungen des Arbeitgebers ermöglichen. Sie sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmerinteressen im Betrieb angemessen berücksichtigt werden und die Entscheidungen des Arbeitgebers nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Im Seminar wollen wir Interessenvertretungen auf anstehende oder laufende Umstrukturierungen im Unternehmen vorbereiten und Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen.
Seminarinhalte:
▸ Umstrukturierung
▸ Personalplanung in Verbindung mit Beschäftigungssicherung
▸ Interessensausgleich und Sozialplan
▸ Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem BetrVG