SOmmerhitze Hitze am Arbeitsplatz

Hitze darf kein Gesundheitsrisiko sein. Wer arbeitet, hat Anspruch auf sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen – auch an den heißesten Tagen des Jahres.

Man leidet unter Hitze im Büro

28. Juli 2026 28. Juli 2026


Sommerhitze im Betrieb: Jetzt handeln statt schwitzen!

 

Hitze darf kein Gesundheitsrisiko sein. Wer arbeitet, hat Anspruch auf sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen – auch an den heißesten Tagen des Jahres.

Die Sommer werden immer heißer und damit steigen auch die Belastungen am Arbeitsplatz. Ob in der Produktion, im Büro oder bei der Arbeit im Freien: Hohe Temperaturen können die Gesundheit gefährden und die Unfallgefahr erhöhen.

Muss die Hitze einfach hingenommen werden?

Ganz klar: Nein. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken durch Hitze zu schützen.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 nennt dabei konkrete Schwellenwerte:

·       Ab 26 Grad Raumtemperatur sollen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

·       Ab 30 Grad Raumtemperatur müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden.

·       Ab 35 Grad Raumtemperatur gilt ein Arbeitsraum ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz.

 

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Wirksamer Hitzeschutz beginnt lange vor dem nächsten Hitzetag. Arbeitgeber müssen vorbeugende Maßnahmen planen und umsetzen.

Technische Maßnahmen

·       Außenliegender Sonnenschutz und Verschattung

·       Klimatisierung oder wirksame Lüftungssysteme

·       Nachtauskühlung von Gebäuden

·       Reduzierung zusätzlicher Wärmequellen im Betrieb

 

Organisatorische Maßnahmen

·       Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden verlegen

·       Gleitzeitregelungen nutzen

·       Zusätzliche Pausen und Entwärmungsphasen ermöglichen

·       Körperlich belastende Arbeiten reduzieren oder anders organisieren

 

Personenbezogene Maßnahmen

·       Geeignete Getränke bereitstellen

·       Lockerung von Bekleidungsregelungen

·       Ventilatoren einsetzen

·       Beschäftigte zu hitzegerechtem Verhalten unterweisen

 

 

Wichtig: Ab 30 °C müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden. Bereits ab 26 °C sollen Arbeitgeber dies tun.

Hitzeschutz wirkt

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit zeigen deutlich: Beschäftigte in Gebäuden mit Sonnenschutz, Lüftungs- oder Klimaanlagen fühlen sich wesentlich seltener durch Hitze belastet. Gute Prävention schützt Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit.

Betriebsräte sind gefragt

Für Betriebsräte ist das Thema Sommerhitze längst kein Randthema mehr. Der Klimawandel sorgt dafür, dass Hitzetage häufiger und intensiver werden. Deshalb muss Hitzeschutz fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein. Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und können Verbesserungen aktiv einfordern.

IG Metall Herford: Gesundheit hat Vorrang

Gesunde Arbeitsbedingungen dürfen nicht von der Außentemperatur abhängen. Die IG Metall Herford setzt sich gemeinsam mit Betriebsräten und ihren Mitgliedern dafür ein, dass Hitzeschutz konsequent umgesetzt wird.


Hitze

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Sommerhitze

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Die Technische Regel für Arbeits
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Beispielhafte Maßnahmen bei hohen
Außentemperaturen
Mit steigenden Temperaturen werden regelmäßig auch die Anfragen zum Thema „Hitze am Ar
beitsplatz“ dringlicher: Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeit
geber nicht zu Vorkehrungen verpflichtet? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die
Temperaturen erträglich bleiben? Wir beantworten in dieser Ausgabe Eure Fragen, welche Schutz
Maßnahmen der Arbeitgeber im Betrieb umzusetzen hat und wo der Betriebsrat mitbestimmen
kann.